§57a Überprüfung
Die §57a Begutachtung “Das Pickerl”
Bei uns können Sie alle zweispurigen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und einachsige Anhänger überprüfen lassen.
Vorteile:
- Objektive Diagnose
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Wann ist eine Begutachtung eigentlich notwendig?
- Nach Erstanmeldung erfolgt die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite nach 2 Jahren und dann jährlich.
- Der Toleranzzeitraum für die §57a Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
- Kommen Sie vorbei und wir kontrollieren gemeinsam mit Ihnen die nächste Fälligkeit Ihres "Pickerl´s".